So sichern Sie sich Fördergelder: Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen und reichen Sie Ihr Gesuch ein. Nach positivem Entscheid starten Sie das Projekt. Abschliessend erstellen Sie den Umsetzungsbericht. Die Fördergelder erhalten Sie nach erfolgreicher Prüfung des Berichts.
KMU der Transport- und Logistikbranche mit
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weniger als 250 Mitarbeitenden
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Stromverbrauch/Jahr < 500 MWh
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Wärmeverbrauch/Jahr < 5 GWh (ca. 500’000 Liter Heizöl)
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Diesel-LKW, die durch E-LKW ersetzt werden
*Es müssen alle oben aufgeführten Kriterien erfüllt werden.
Anrechenbar sind Kosten für eine wirtschaftliche, zweckmässige sowie unmittelbar notwendige und angemessene Errichtung von Ladeinfrastruktur.
Für besonders innovative Lösungen beim Aufbau von Ladeinfrastruktur können Sie einen Innovationsbonus beantragen.
Im Folgenden steht Ihnen die Anleitung sowohl als interaktive 3-Schritt-Version als auch als PDF zum Download zur Verfügung
Beim Aufbau von Ladeinfrastruktur können Sie von Fördergeldern für Zuleitung, Netzanschluss und Ladeeinrichtung profitieren.
Förderung: bis zu 50% der Invesitionskosten, abhängig von der installierten Leistung und der Anzahl Ladepunkte
Sie können den Umfang Ihrer Ladeinfrastruktur noch nicht einschätzen? Dann starten Sie mit einer pragmatischen Machbarkeitsstudie und prüfen Sie Ihren Bedarf sowie die technischen Möglichkeiten.
Prüfen Sie mit einer Machbarkeitsstudie, ob und wie sich Ladeinfrastruktur für E-LKW an Ihrem Standort umsetzen lässt.
Förderung: bis zu 50% der Kosten mit max. 10’000 CHF pro Standort
*Die Durchführung einer Machbarkeitsstudie ist nicht zwingend.
Tragen Sie erst alle Unterlagen zusammen, bevor Sie mit dem Einreichen des Gesuchs beginnen. Unten aufgelistet finden Sie alle Dokumente und Angaben, die Sie für Ihr Gesuch benötigen.
Letzte jährliche Stromrechnung vor dem 1. November 2025 (Summe aller Stromzähler über alle Standorte oder Betriebsstätten)
Selbstdeklaration des Gesuchstellenden: Nutzen Sie die Vorlage und unterschreiben Sie diese.
Vorlage Selbstdeklaration (PDF)
Einfacher Elektroplan zur Beschreibung des Projekts und der Konfiguration der Ladeinfrastruktur
Das Datenblatt des Herstellers listet alle wichtigen Informationen zu den geplanten Ladestationen.
Nur nötig, falls das Grundstück Dritten gehört. Nutzen Sie die Vorlage und unterschreiben Sie diese.
Vorlage Deklaration Grundeigentümer:in (docx)
Nur nötig, falls die zu ersetzenden Diesel-LKW Dritten gehören. Nutzen Sie die Vorlage und unterschrieben Sie diese.
Vorlage Deklaration Fahrzeugbesitzer:in (docx)
Gemeint ist die maximale Ladeleistung, die nach dem Umsetzen des Projekts während sechs Stunden gleichzeitig geladen werden kann.
Die Information können Sie in der Regel im Schaltschrank der Hauptverteilung ablesen oder beim Netzbetreibenden anfragen.
Netzanschluss inklusive Hauptverteilung, z. B. die Verstärkung des Anschlusses, der Trafo und das Trafogebäude sowie die Mittelspannungsanlage
Hauptverteilung bis zu den Ladestationen inklusive Fundament (Tiefbau, Kabelrohre, Zwischenverteilungen, Kabel, Datenverbindung, usw.)
Zur Ladeeinrichtung zählen Ladestationen, Stecker, Dispenser, Gleichrichter und das Lastmanagement.
Besonders innovative Lösungen haben Aussicht auf bis zu 50% der Investitionskosten. Berücksichtigt werden dabei die Bereiche Nachhaltigkeit und Zirkularität, netzdienliches Laden, Erweiterung der Systemgrenze sowie neuartige und replizierbare technische Lösungen. Unten finden Sie eine Auflistung möglicher Ansätze.
Innovativ sind Projekte, die besonders nachhaltig sind und über die Standardlösungen hinausgehen oder, die den Prinzipen der zirkulären Wirtschaft, etwa Wiederverwendung, Second Life, oder die Schwammstadt Prinzipen anwenden.
Beispiele für solche Massnahmen sind Speicher, die ressourceneffizienter und nachhaltiger sind als herkömmliche Lithium-Ionen-Batterien, die Wiederverwendung von Batteriespeichern (Second Life) oder von Ladestationen sowie Massnahmen im Bereich Schwammstadt.
Sharing von Ladeinfrastruktur oder Synergien mit anderen Baustellen zählen nicht dazu.
Netzdienliches Laden bedeutet, dass der Energiebedarf räumlich und zeitlich auf die Energieproduktion optimiert ist, um die Belastung des Verteilnetzes zu reduzieren. Massnahmen wie technische Lösungen oder Anreize für netzdienliches Laden gelten als besonders innovativ. Beispiele für solche Massnahmen sind dynamische Preise, die einen Anreiz schaffen, z. B. für das Laden während der PV-Produktion.
Eine PV-Anlage oder eine Batterie zur Optimierung des Eigenverbrauchs an sich ist allerdings nicht ausreichend. Auch nicht ausreichend ist es, wenn das Lastmanagement an die PV-Anlage angebunden ist.
Massnahmen, die die Systemgrenze auf weitere Parzellen oder benachbarte Anlagen erweitern und optimieren, gelten als besonders innovativ. Ein Beispiel wäre die Nutzung der Abwärme der Ladeinfrastruktur oder die Integration im Energiemanagement von weiteren Anlagen ausserhalb der Parzellengrenze.
Die Anbindung an das Energiemanagementsystem eines Gebäudes allein ist nicht ausreichend.
Massnahmen, die deutlich über die marktübliche Praxis gehen und noch mit Umsetzungsrisiken verbunden sind, gelten als besonders innovativ. Die Branche profitiert von den Erkenntnissen, und die Massnahmen sind potenziell auch bei anderen Transportunternehmen anwendbar.
Die Anbindung an das Betriebshof-/Last-/Flottenmanagement allein ist nicht ausreichend. Rollstuhlfreundliche Ladestationen werden weder positiv noch negativ bewertet.
Geschätzte Kosten für die Durchführung der Machbarkeitsstudie
Letzte jährliche Stromrechnung vor dem 1. November 2025 (Summe aller Stromzähler über alle Standorte oder Betriebsstätten)
Selbstdeklaration des Gesuchstellenden: Nutzen Sie die Vorlage und unterschreiben Sie diese.
Vorlage Selbstdeklaration (PDF)
Besonders innovative Lösungen haben Aussicht auf bis zu 50% der Investitionskosten. Berücksichtigt werden dabei die Bereiche Nachhaltigkeit und Zirkularität, netzdienliches Laden, Erweiterung der Systemgrenze und neuartige und replizierbare technische Lösungen. Unten finden Sie eine Auflistung möglicher Ansätze.
Innovativ sind Projekte, die besonders nachhaltig sind und über die Standardlösungen hinausgehen oder, die den Prinzipen der zirkulären Wirtschaft, etwa Widerverwendung, Second-Live, oder die Schwammstadt Prinzipen anwenden.
Beispiele für solche Massnahmen sind Speicher, die ressourceneffizienter und nachhaltiger sind als herkömmliche Lithium-Ionen-Batterien, die Wiederverwendung von Batteriespeichern (Second Life) oder von Ladestationen sowie Massnahmen im Bereich Schwammstadt.
Sharing von Ladeinfrastruktur oder Synergien mit anderen Baustellen zählen nicht dazu.
Netzdienliches Laden bedeutet, dass der Energiebedarf räumlich und zeitlich auf die Energieproduktion optimiert ist, um die Belastung des Verteilnetzes zu reduzieren. Massnahmen wie technische Lösungen oder Anreize für netzdienliches Laden gelten als besonders innovativ. Beispiele für solche Massnahmen sind dynamische Preise, die einen Anreiz schaffen, z. B. für das Laden während der PV-Produktion.
Eine PV-Anlage oder eine Batterie zur Optimierung des Eigenverbrauchs an sich ist allerdings nicht ausreichend. Auch nicht ausreichend ist es, wenn das Lastmanagement an die PV-Anlage angebunden ist.
Massnahmen, die die Systemgrenze auf weitere Parzellen oder benachbarte Analgen erweitern und optimieren, gelten als besonders innovativ. Ein Beispiel wäre die Nutzung der Abwärme der Ladeinfrastruktur oder die Integration im Energiemanagement von weiteren Anlagen ausserhalb der Parzellengrenze.
Die Anbindung an das Energiemanagementsystem eines Gebäudes allein ist nicht ausreichend.
Massnahmen, die deutlich über die marktübliche Praxis gehen und noch mit Umsetzungsrisiken verbunden sind, gelten als besonders innovativ. Die Branche profitiert von den Erkenntnissen, und die Massnahmen sind potenziell auch bei anderen Transportunternehmen anwendbar.
Die Anbindung an das Betriebshof-/Last-/Flottenmanagement allein ist nicht ausreichend. Rollstuhlfreundliche Ladestationen werden weder positiv noch negativ bewertet.
Haben Sie alle Unterlagen beisammen? Dann reichen Sie Ihr Gesuch ein. Sie können alle Kosten geltend machen, die für die wirtschaftliche und notwendige Errichtung der Ladeinfrastruktur direkt anfallen.
Nach ca. 15 Arbeitstagen erhalten Sie per E-Mail Bescheid, ob Ihr Gesuch bewilligt wurde. Danach können Sie mit der Umsetzung beginnen. Falls Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie diesen anpassen und erneut einreichen.
Projektstart nach positivem Entscheid möglich. Planen Sie das Projektende vor dem 31. Mai 2030.
Frist für die Einreichung des Umsetzungsbericht inklusive aller Schlussrechnungen ist der 31. Mai 2030. Nutzen Sie dazu die Vorlage.
Vorlage Umsetzungsbericht Aufbau von Ladeinfrastruktur (docx)
Vorlage Umsetzungsbericht Machbarkeitsstudie (docx)
Auszahlung nach Erhalt und Prüfung des Umsetzungsberichts. Die Höhe der Fördergelder beruht auf den Schlussrechnungen.
Leitlinie Schlussrechnung (PDF)
Benötigen Sie fachliche Unterstützung beim Planen Ihrer Ladeinfrastruktur? Entdecken Sie unsere Liste von Planungsbüros mit Erfahrung in Ladeinfrastruktur, Machbarkeitsstudien und Elektroplanung. Sie dient als Orientierungshilfe und ist unverbindlich – eine Empfehlung oder Garantie für Förderentscheide ist sie nicht.
Ihr Planungsbüro möchte seine Expertise anbieten?
Dann tragen Sie sich in untenstehendes Formular ein. Die Liste wird regelmässig aktualisiert.
Bei den FAQ finden Sie Antworten rund um Teilnahmebedingungen, anrechenbare Kosten, Gesuche und den Innovationsbonus.