Die Bosshard Transport AG erweitert ihre Flotte um zwei weitere E-LKW und baute dafür die Ladeinfrastruktur aus. Installiert wurde eine Ladesäule mit 200 kW Gesamtleistung und zwei Ladepunkten. Gleichzeitig wurde der Kabelquerschnitt der Versorgungsleitung für die neue und die bestehende Ladesäule erhöht. Auch wenn Baustellen- und Kiesgrubentransporte nicht zu den typischen Einsatzbereichen von E-LKW zählen, setzt das Unternehmen auf die neue Technologie und investiert gezielt in deren Weiterentwicklung. Trotz engem Zeitplan konnte das Projekt termingerecht abgeschlossen werden. Die Ladeinfrastruktur ist seither täglich im Einsatz.
Nach den positiven Erfahrungen mit den ersten beiden E-LKW entschied sich das Unternehmen für zwei weitere E-LKW. Damit will die Bosshard Transport AG den CO₂-Ausstoss im Transportsektor verringern und zur Dekarbonisierung des Schwerverkehrs beitragen. Das Förderprogramm leistete einen wichtigen Beitrag, die E-LKW auch wirtschaftlich zu betreiben.
Ob sich der Umstieg auf E-LKW wirtschaftlich lohnt, hängt stark von den betrieblichen Gegebenheiten ab, insbesondere von den Fahrleistungen und der elektrischen Erschliessung des Betriebsgeländes.
Die Förderung war ein wichtiger Faktor für die Vergrösserung der E-Flotte. Ohne diese Unterstützung wäre die Wirtschaftlichkeit der E-LKW deutlich anspruchsvoller gewesen.
Die positiven Erfahrungen mit den ersten beiden E-LKW haben den Ausschlag für die Erweiterung der Flotte gegeben. Sie zeigen, dass Elektromobilität auch in anspruchsvollen Einsatzbereichen funktionieren kann.
Projektdauer
2. Februar 2026 – 23. Februar 2026
Leistung pro Ladepunkt (kW)
200 kW
Anzahl umgesetzte Ladestationen
2
% der Investitionskosten (%)
26%

Geschätzte Kosten für die Durchführung der Machbarkeitsstudie
Letzte jährliche Stromrechnung vor dem 1. November 2025 (Summe aller Stromzähler über alle Standorte oder Betriebsstätten)
Selbstdeklaration des Gesuchstellenden: Nutzen Sie die Vorlage und unterschreiben Sie diese.
Vorlage Selbstdeklaration (PDF)
Besonders innovative Lösungen haben Aussicht auf bis zu 50% der Investitionskosten. Berücksichtigt werden dabei die Bereiche Nachhaltigkeit und Zirkularität, netzdienliches Laden, Erweiterung der Systemgrenze und neuartige und replizierbare technische Lösungen. Unten finden Sie eine Auflistung möglicher Ansätze.
Innovativ sind Projekte, die besonders nachhaltig sind und über die Standardlösungen hinausgehen oder, die den Prinzipen der zirkulären Wirtschaft, etwa Widerverwendung, Second-Live, oder die Schwammstadt Prinzipen anwenden.
Beispiele für solche Massnahmen sind Speicher, die ressourceneffizienter und nachhaltiger sind als herkömmliche Lithium-Ionen-Batterien, die Wiederverwendung von Batteriespeichern (Second Life) oder von Ladestationen sowie Massnahmen im Bereich Schwammstadt.
Sharing von Ladeinfrastruktur oder Synergien mit anderen Baustellen zählen nicht dazu.
Netzdienliches Laden bedeutet, dass der Energiebedarf räumlich und zeitlich auf die Energieproduktion optimiert ist, um die Belastung des Verteilnetzes zu reduzieren. Massnahmen wie technische Lösungen oder Anreize für netzdienliches Laden gelten als besonders innovativ. Beispiele für solche Massnahmen sind dynamische Preise, die einen Anreiz schaffen, z. B. für das Laden während der PV-Produktion.
Eine PV-Anlage oder eine Batterie zur Optimierung des Eigenverbrauchs an sich ist allerdings nicht ausreichend. Auch nicht ausreichend ist es, wenn das Lastmanagement an die PV-Anlage angebunden ist.
Massnahmen, die die Systemgrenze auf weitere Parzellen oder benachbarte Analgen erweitern und optimieren, gelten als besonders innovativ. Ein Beispiel wäre die Nutzung der Abwärme der Ladeinfrastruktur oder die Integration im Energiemanagement von weiteren Anlagen ausserhalb der Parzellengrenze.
Die Anbindung an das Energiemanagementsystem eines Gebäudes allein ist nicht ausreichend.
Massnahmen, die deutlich über die marktübliche Praxis gehen und noch mit Umsetzungsrisiken verbunden sind, gelten als besonders innovativ. Die Branche profitiert von den Erkenntnissen, und die Massnahmen sind potenziell auch bei anderen Transportunternehmen anwendbar.
Die Anbindung an das Betriebshof-/Last-/Flottenmanagement allein ist nicht ausreichend. Rollstuhlfreundliche Ladestationen werden weder positiv noch negativ bewertet.
Planen Sie den Aufbau von E-LKW Ladeinfrastruktur oder die Durchführung einer Machbarkeitsstudie und möchten von Fördergeldern profitieren? Reichen Sie Ihr Gesuch in nur drei Schritten ein. Die Anleitung führt Sie durch die einzelnen Schritte und gibt Ihnen einen Überblick über den gesamten Förderprozess.
Zur AnleitungBei den FAQ finden Sie Antworten rund um Teilnahmebedingungen, anrechenbare Kosten, Gesuche und den Innovationsbonus.