Woodlog AG installierte am Standort Bremgarten eine DC-Schnellladestation mit 160 kW und zwei Ladeanschlüssen. Die Anlage ist bei Bedarf auf bis zu 300 kW erweiterbar. Ein dynamisches Lastmanagement optimiert die Nutzung und schafft Spielraum für den weiteren Ausbau. Durch eine sorgfältige Planung und eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten konnte die Ladestation innerhalb von zwei Tagen umgesetzt werden. Für das Unternehmen hat sich der Umstieg bewährt. Gleichzeitig gilt es, Fahrzeuge, Ladezeiten und Transportplanung laufend noch besser aufeinander abzustimmen.
Bereits seit mehreren Jahren setzte sich die Woodlog AG intensiv mit dem Thema Elektromobilität auseinander. Durch die technologische Entwicklung wurden E-LKW für das Unternehmen zu einer praxistauglichen Alternative. Der Betrieb will mit dem Umstieg Verantwortung übernehmen, früh Erfahrungen sammeln und die Entwicklung des nachhaltigen Strassengüterverkehrs aktiv mitgestalten.
Die richtigen Partner und eine sorgfältige Planung sichern eine reibungslose Umsetzung. Dafür band das Unternehmen Vermieter, Energieversorger und Lieferanten frühzeitig ein.
Der All-in-Servicevertrag bewährte sich bei der Installation als auch bei technischen Ausfällen: Störungen wurden schnell und unkompliziert behoben. So kann das Unternehmen die Ladestation stressfrei betreiben.
Die DC-Schnellladestation lässt sich von 160 auf 300 kW erweitern. Das dynamische Lastmanagement nutzt die verfügbare Anschlussleistung optimal und schafft Kapazität für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Projektdauer
18. März 2026 - 19. März 2026
Leistung pro Ladepunkt (kW)
160 kW
Anzahl umgesetzte Ladestationen
2
Kosten/Förderung
Netzanschluss (CHF)
6'300 CHF / 2'440 CHF
Kosten/Förderung (CHF)
Zuleitung (CHF)
39'507 CHF / 15'243 CHF
Kosten/Förderung (CHF)
Ladeeinrichtung (CHF)
42'365 CHF / 10'000 CHF
Gesamtförderbetrag
27'683 CHF
31% der Investitionskosten
Geschätzte Kosten für die Durchführung der Machbarkeitsstudie
Letzte jährliche Stromrechnung vor dem 1. November 2025 (Summe aller Stromzähler über alle Standorte oder Betriebsstätten)
Selbstdeklaration des Gesuchstellenden: Nutzen Sie die Vorlage und unterschreiben Sie diese.
Vorlage Selbstdeklaration (PDF)
Besonders innovative Lösungen haben Aussicht auf bis zu 50% der Investitionskosten. Berücksichtigt werden dabei die Bereiche Nachhaltigkeit und Zirkularität, netzdienliches Laden, Erweiterung der Systemgrenze und neuartige und replizierbare technische Lösungen. Unten finden Sie eine Auflistung möglicher Ansätze.
Innovativ sind Projekte, die besonders nachhaltig sind und über die Standardlösungen hinausgehen oder, die den Prinzipen der zirkulären Wirtschaft, etwa Widerverwendung, Second-Live, oder die Schwammstadt Prinzipen anwenden.
Beispiele für solche Massnahmen sind Speicher, die ressourceneffizienter und nachhaltiger sind als herkömmliche Lithium-Ionen-Batterien, die Wiederverwendung von Batteriespeichern (Second Life) oder von Ladestationen sowie Massnahmen im Bereich Schwammstadt.
Sharing von Ladeinfrastruktur oder Synergien mit anderen Baustellen zählen nicht dazu.
Netzdienliches Laden bedeutet, dass der Energiebedarf räumlich und zeitlich auf die Energieproduktion optimiert ist, um die Belastung des Verteilnetzes zu reduzieren. Massnahmen wie technische Lösungen oder Anreize für netzdienliches Laden gelten als besonders innovativ. Beispiele für solche Massnahmen sind dynamische Preise, die einen Anreiz schaffen, z. B. für das Laden während der PV-Produktion.
Eine PV-Anlage oder eine Batterie zur Optimierung des Eigenverbrauchs an sich ist allerdings nicht ausreichend. Auch nicht ausreichend ist es, wenn das Lastmanagement an die PV-Anlage angebunden ist.
Massnahmen, die die Systemgrenze auf weitere Parzellen oder benachbarte Analgen erweitern und optimieren, gelten als besonders innovativ. Ein Beispiel wäre die Nutzung der Abwärme der Ladeinfrastruktur oder die Integration im Energiemanagement von weiteren Anlagen ausserhalb der Parzellengrenze.
Die Anbindung an das Energiemanagementsystem eines Gebäudes allein ist nicht ausreichend.
Massnahmen, die deutlich über die marktübliche Praxis gehen und noch mit Umsetzungsrisiken verbunden sind, gelten als besonders innovativ. Die Branche profitiert von den Erkenntnissen, und die Massnahmen sind potenziell auch bei anderen Transportunternehmen anwendbar.
Die Anbindung an das Betriebshof-/Last-/Flottenmanagement allein ist nicht ausreichend. Rollstuhlfreundliche Ladestationen werden weder positiv noch negativ bewertet.
Planen Sie den Aufbau von E-LKW Ladeinfrastruktur oder die Durchführung einer Machbarkeitsstudie und möchten von Fördergeldern profitieren? Reichen Sie Ihr Gesuch in nur drei Schritten ein. Die Anleitung führt Sie durch die einzelnen Schritte und gibt Ihnen einen Überblick über den gesamten Förderprozess.
Zur AnleitungBei den FAQ finden Sie Antworten rund um Teilnahmebedingungen, anrechenbare Kosten, Gesuche und den Innovationsbonus.